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Hinweis zum Winterdienst

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit schnellen Schritten wird es Winter. Damit ein reibungsloser Winterdienst in der Stadt Pegau funktionieren kann, werden Fahrzeugführer gebeten, beim Parken ihrer Fahrzeuge eine Restfahrbahnbreite von über 3,50 m einzuhalten. Nur so ist zu gewährleisten, dass Räumfahrzeuge mit dem Schiebeschild jede Straße befahren können. Besonders betroffen sind die Straßen Töpfergasse, Auenstraße, Topfmarkt, Frankeplatz, Nordstraße, Volkmar-Stoy-Straße. Sollten Fahrzeuge den Winterdienst blockieren, kann in dem gesamten Straßenzug kein Winterdienst durchgeführt werden. Wir bitten, dies zu beachten.
Des Weiteren möchten wir Sie an ihre Verpflichtung des Schneeräumens und Bestreuen der Gehwege erinnern. Laut Satzung sind Fuß- und Gehwege grundsätzlich so von Schnee und Eis zu beräumen, dass ein durchgängig benutzbarer Gehweg entsteht und die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist. Es ist mindestens auf eine Breite von 1,50 m zu räumen. Wo die Breite des Gehweges ausreicht, darf der Schnee nur auf dem Gehweg, sonst nur auf der Grenze von Gehweg und Fahrbahn abgelagert werden. Der Verkehr darf hierdurch nicht mehr als nötig behindert werden.
Die Gehwege müssen werktags bis spätestens 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein.

Die Stadtverwaltung Pegau

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