Standesamt

Heiraten Sie in Pegau.

In Pegau, die Kleinstadt mit Herz, heißen Sie die Standesbeamtinnen Frau Erdmann und Frau Wiesner herzlich willkommen.

Sie können zwischen zwei Trauorten wählen:

  • Das Trauzimmer im Rathaus am Markt (nicht barrierefrei, bis 40 Personen)
  • Der Klosterpavillon, inmitten des wunderschönen Klostergartens nebens Teich (barrierefrei, Sitzplätze bis 70 Personen, zusätzliche Gebühr 200,00 €) Die Gebühr wird erhoben als Aufwandspauschale für das Herrichten des Pavillons für die Trauung.

Das Standesamt berät Sie gern zu Fragen rund um „den schönsten Tag“ in Ihrem Leben. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Termine für Eheschließung, Eheanmeldung und Gespräche über die Trauzeremonie zu vereinbaren.

Eine Eheschließung kann grundsätzlich in jedem beliebigen Standesamt in Deutschland durchgeführt werden.

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin möglich und muss in dem Standesamt erfolgen, in dem einer von beiden Partnern seinen Wohnsitz hat.

Die Anmeldung sollte von beiden Verlobten persönlich und gemeinsam erfolgen.
Bei einem dringenden Grund ist eine Anmeldung auch mit Vollmacht und Ausweiskopie möglich.


Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Dokumente benötigt:

– gültiger Personalausweis oder Reisepass

– aktueller Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, diese ist in dem jeweiligen Standesamt des Geburtsortes zu beantragen

– wenn Sie im Standesamtsbezirk geboren wurden, ist eine einfache Kopie der Geburtsurkunde ausreichend

Haben Sie gemeinsame Kinder?

– Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder mit Angabe beider Elternteile

Ist Ihr Hauptwohnsitz nicht in Pegau?

– Erweiterte Meldebescheinigung vom Meldeamt der Hauptwohnung (bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als 4 Wochen)

Waren Sie bereits verheiratet?

– urkundlicher Nachweis zur vorherigen Ehe/Lebenspartnerschaft (erhältlich im Standesamt am Ort der vorherigen Ehe/Lebenspartnerschaft)

-> Eheurkunde oder

-> beglaubigte Abschrift vom Familienbuch (gab es bis 2008) oder

-> beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

– Nachweis zur Auflösung der vorherigen Ehe/Lebenspartnerschaft

-> Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder

-> Auflösungsvermerk auf Eheurkunde/-register bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder

-> Sterbeurkunde, wenn Sie verwitwet sind

Hatten Sie eine Namensänderung?

– Nachweis zur Namensänderung (z. B. Ablegung Vatersname, Wiederannahme Geburtsname)

Wenn Sie im Ausland geboren wurden, verwenden Sie anstelle der Abschrift aus dem Geburtsregister:

– Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern (mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde) und

– deutsche Übersetzungen von allen ausländischen Urkunden (nach ISO-Norm) von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer und

– ggf. Registrierschein, Ausweis nach § 15 Bundesvertriebenengesetz, Einbürgerungsurkunde

 

Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, teilen wir Ihnen dies mit und fordern Sie auf diese nachzureichen (z.B. bei Scheidung im Ausland / Ehefähigkeitszeugnis).

 


Gebühren für die Eheschließung:

– Prüfung der Ehevoraussetzungen: ab 60,00 EUR

– Einsicht ins Melderegister der Stadt Pegau, pro Person: 8,00 EUR

– Durchführung der Eheschließung: zwischen 20,00 und 150,00 EUR

– Nutzung des Klosterpavillons zusätzlich: 200,00 EUR

– Ausstellung der Eheurkunde: 15,00 EUR, jede weitere Urkunde 7,00 EUR

 


Weitere Dienstleistungen des Standesamtes Pegau

– Ausstellung von Eheurkunden / beglaubigten Abschriften aus dem Eheregister des Standesamtsbezirks Pegau – Kosten 15,00 EUR, jede weitere Urkunde 7,00 EUR

– Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen – Kosten ab 65,00 EUR

– Beurkundung von Geburten und Ausstellung von Geburtsurkunden / beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister des Standesamtsbezirks Pegau – Kosten 15,00 EUR, jede weitere Urkunde 7,00 EUR

– Vaterschaftsanerkennung (Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitigem Sorgerecht beim sind beim Jugendamt möglich) – Kosten 30,00 EUR

– Namensrechtliche Erklärungen (gemeinsamer Ehename, nach Eheschließung / Namenserteilung für Kind / Anschlusserklärung eines Kindes) – Kosten ab 35,00 EUR

– Beurkunden von Sterbefällen und Ausstellung von Sterbeurkunden / beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister des Standesamtsbezirks Pegau – Kosten 15,00 EUR, jede weitere Urkunde 7,00 EUR

– Kirchenaustritt – Kosten 35,00 EUR (inkl. Kirchenaustrittsbescheinigung)

– Nachbeurkundung von im Ausland geborenen Kindern – Kosten ab 95,00 EUR

– Nachbeurkundung von im Ausland geschlossener Ehen – Kosten ab 100,00 EUR

– Nachbeurkundung von Sterbefällen – Kosten ab 75,00 EUR

– Umwandlung einer Deutschen Lebenspartnerschaft in eine Ehe – Kosten 35,00 EUR

– Erteilung von Auskünften aus einem Personenstandsregister – Kosten ab 15,00 EUR

 

Für Ihre persönlichen Anliegen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.

Frau Erdmann


Stadt Pegau Markt 1 04523 Pegau

(034296) 980 23

standesamt@pegau.de

Frau Wiesner


Stadt Pegau Markt 1 04523 Pegau

(034296) 980 35

standesamt@pegau.de


Der Klosterpavillon, inmitten des wunderschönen Klostergartens

To top