Friedensrichterin

"Schlichten statt Richten"

Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung.

Ira Hausdorf

Friedensrichterin für Pegau, Groitzsch und Elstertrebnitz


Rathaus Pegau, EG, Zimmer 1.02

(034296) 980 13

friedensrichter@pegau.de

Die Schiedsstelle Pegau, Groitzsch und Elstertrebnitz führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten das Schlichtungsverfahren über

  • Konflikte des Nachbarrechts (z.B. Pflanzabstände)
  • vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Mietstreitigkeiten)
  • nichtvermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Beleidigung)
  • und andere Privatklagen (z.B. Sachbeschädigung)

Die Schiedsstelle ist auch zuständig für Strafsachen als Vergleichsbehörde, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht eingereicht wird (§ 380 Strafprozessordnung). Die Schiedsstelle leitet das Verfahren auf Antrag einer Konfliktpartei ein. Ziel ist immer ein Vergleich zwischen den beiden Streitparteien. Verhandelt wird dabei stets nicht öffentlich.

Was zeichnet die Schiedstelle aus?

  • wohnortnah eine unabhängige Stelle, die sachlich und zudem kostengünstig (50,-€)  zur Klärung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten beiträgt
  • ein Gespräch an einem Tisch in ruhiger Atmosphäre mit Erfolgsaussicht, denn die Schlichtungsverfahren beruhen überwiegend auf dem Prinzip der Freiwilligkeit zum Einigungsversuch
  • die schnelle und unbürokratische Bearbeitung, was Zeit spart und Nerven schont
  • mögliche Festlegung von bis zu 30 Jahre vollstreckbaren Titeln, in welchem die Verpflichtungen, die die Gegenpartei in einer Zivilsache, aber auch in einer Strafsache zu übernehmen hat
  • es herrscht die Verschwiegenheitspflicht
  • gelingt die Konfliktlösung nicht, bleibt immer noch ein gerichtlicher Weg offen.

Weitere Infos finden Sie auf www.schiedsamt.de

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