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Nachtragshaushalt

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan 2023

Der Stadtrat der Stadt Pegau hat in der öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen, Beschluss-Nr. 380/32/23.

Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Beschlusses zur Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Stadt Pegau für das Jahr 2023 erfolgte durch das Landratsamt Landkreis Leipzig am 11.12.2023. Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan 2023 der Stadt Pegau liegt gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 19.12.2023 bis zum 29.12.2023 im Rathaus der Stadt Pegau, Zimmer 1.05, während der Öffnungszeiten, einschließlich mittwochs, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache möglich. Einwendungen gegen die Nachtragshaushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden.

Pegau, 13.12.2023

Frank Rösel

Bürgermeister

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