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Änderung der Verkehrsbeschilderung am Knotenpunkt S68, Abzweig Weideroda

Hiermit möchten wir Sie über die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Knotenpunkt S68, Abzweig Weideroda, informieren.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird an dieser Stelle auf 70 km/h reduziert. Dabei ist zu beachten, dass in Fahrtrichtung Pegau die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h bis zum Ortseingang Pegau gilt. Zudem wird die Gemeindestraße nach Weideroda auf eine Geschwindigkeit von 50 km/h beschränkt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die neuen Regelungen zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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