Hiermit möchten wir Sie über die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Knotenpunkt S68, Abzweig Weideroda, informieren.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird an dieser Stelle auf 70 km/h reduziert. Dabei ist zu beachten, dass in Fahrtrichtung Pegau die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h bis zum Ortseingang Pegau gilt. Zudem wird die Gemeindestraße nach Weideroda auf eine Geschwindigkeit von 50 km/h beschränkt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die neuen Regelungen zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.