Hundesteuer 2025
Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Die Hundesteuer ist als Jahressteuer für das Kalenderjahr 2025 am 01.04.2025 fällig.
Hinweis zur Meldepflicht Nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden. Kontrollen behalten wir uns vor. Verstoße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.
Gartenpacht 2025
Die Stadtverwaltung Pegau weist darauf hin, dass am 1. April 2025 die Gartenpacht für das Jahr 2025 fällig wird. Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe der Buchungszeichen auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.