Bekanntmachung der Stadt Pegau über die frühzeitige Information der Öffentlichkeit
zum Vorentwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Energiepark Pegau“
Der zum Vorentwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Energiepark Pegau“ in der Fassung vom 01.08.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Planziel: Ziel der Planung ist es, im Geltungsbereich das Baurecht für 10 Windenergieanlagen (WEA), inklusive deren sichere Erschließung, zu schaffen. Voraussetzung seitens der Kommune ist ein berücksichtigter Siedlungsabstand der geplanten Anlagenstandorte von mindestens 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung (Abstand projizierte Rotorspitze zu Hauswand Wohnhaus). Für die Umsetzung als vorhabenbezogener Bebauungsplan ist die Stadt Pegau eine vertragliche Partnerschaft mit dem Investor Elsteraue Betriebs GmbH, Dr.-Pier-Straße 13, 06729 Elsteraue OT Torna eingegangen.
Plangebiet: Zum Zeitpunkt der Aufstellung war ein geteilter Geltungsbereich berücksichtigt worden. Zwischenzeitliche Entwicklungen und Absprachen sowie der entsprechend präzisierte Planungswille der Kommune führten zu einer Änderung und Anpassung des Geltungsbereiches. Der vormals berücksichtigte Teilgeltungsbereich 2 (Carsdorf) entfällt nunmehr.
Der angepasste Teilgeltungsbereich 1 umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemarkung | Flurstücke |
Scheidens Flur 5 | 1 (tw.); 12/1 (tw.); 13 (tw.); 14/2; 14/3; 14/4 (tw.); 16/4; 44; 59; 60 |
Scheidens Flur 6 | 50/6 (tw.); 50/7 (tw.); 86/3; 86/4 |
Scheidens Flur 8 | 1/1; 9; 12; 23/2; 23/3; 24; 27; 39 |
Stöntzsch | 331/10 (tw.); 331/11; 331/12; 437/2 (tw.); 437/6 (tw.) |
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Gemeindegebietes der Stadt Pegau und folgt grob der Kulisse der renaturierten Bereiche des Tagebauareals Profen. Soweit möglich soll die Kulisse des SPA „Bergbaufolgelandschaft Werben“ nicht durch die Planung berührt werden.
Die oben angezeigte Darstellung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 01.08.2024, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:
Anlage 1: Umweltbericht; Arbeitsprogramm Stand 12.08.2024
Anlage 2: Hinweise zur Ermittlung der Tiefe von Abstandsflächen von WEA
Im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) werden die Planungsunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in der Zeit vom 07.10.2024 – 08.11.2024
über das Internetportal der Stadt Pegau: https://www.stadt-pegau.de/stadt-pegau/bekanntmachungen/ und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Pegau, Markt 1, 04523 Pegau öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail (sekretariat@pegau.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten erfolgen:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.